Das Archiv der Universität
Das Archiv der Universität reicht bis in die Anfangszeit um 1460 zurück. Jahrhundertelang war es in der Universität untergebracht, seit 1904 wird es gemäss einer schriftlichen Vereinbarung vom Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt betreut. 1996 hat das Archivgesetz des Kantons Basel-Stadt eine neue rechtliche Grundlage geschaffen und die Universität als öffentlich-rechtliche Körperschaft der Anbietungspflicht unterstellt. Zudem verpflichtet der Universitätsvertrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft von 2007 die Universität, ein Archiv zu führen.
Neben dem Universitätsarchiv existieren im Staatsarchiv weitere wichtige Bestände mit Informationen zur Geschichte der Universität Basel. Dies sind vor allem die umfangreichen Unterlagen von Erziehungsdepartement und Kuratel zur Universität. In ihnen finden sich neben vielem anderem die zentralen Informationen zu den Professuren und deren Besetzung ab etwa Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die 1990er Jahre.
Die Entwicklung des Archivs bis Ende des 19. Jahrhunderts
Inhaltlich hat sich das Archiv der Universität erstaunlich intakt erhalten, obwohl es jahrhundertelang vom Rektor neben seinen laufenden Geschäften geführt und an zwei Orten aufbewahrt wurde. Der Rektor hatte diejenigen Bücher und Akten in seiner Obhut, die er für seine Amtsführung benötigte. Dazu zählten anfänglich die Matrikel und das Regenzprotokoll, später kamen weitere Akten hinzu. Alles wurde dem neuen Rektor jeweils am Tag der Amtsübergabe (24. Juni) mitsamt dem Szepter, dem Rektoratssiegel und der Kasse in einer besonderen Truhe, der „arca rectoris“ von Studenten oder dem Pedell der Universität ins Haus gebracht. Alle übrigen Unterlagen lagerten in einem Schrank, den nur die wichtigsten Amtsträger der Universität gemeinsam öffnen konnten. Der Standort dieses Schrankes hat im Laufe der Jahrhunderte mehrfach gewechselt. Nachweisen lassen sich die Bibliothek sowie das Obere und dann das Untere Kollegium. 1815 kam er wieder in die Universitätsbibliothek, später wurde er erneut im alten Kollegiengebäude am Rheinsprung, dem ehemaligen unteren Kollegium, aufgestellt. Das in diesem Schrank verwahrte Schriftgut wurde schon früh als „Archiv“ bezeichnet. Zunächst handelte es sich um die wichtigsten rechtlichen oder wirtschaftlichen Unterlagen der Universität, später kam weiteres Material hinzu, dass man nicht mehr laufend benötigte, aber als rechtlich oder für die Verwaltungspraxis relevant einstufte.
Verluste erlitt das Universitätsarchiv zunächst im Zuge der Reformation, als der Rat die alte, autonome Universität kirchlich-katholischer Prägung suspendierte und deren Schriftgut, Insignien und Vermögen einzog. 1532 erhielt wurde die Universität zwar einen Teil zurück, zentrale Urkunden und Akten wurden aber in die Kanzlei des Rates überführt. Von dort gelangten sie Ende des 19. Jahrhunderts ins Staatsarchiv, wo sie mit der Neuordnung der Bestände durch Rudolf Wackernagel vor allem in die „Erziehungsakten“ und die „Städtische Urkunden“ eingegliedert wurden. Daher findet sich in dieser zentralen Urkundenserie u.a. die Gründungsurkunde der Universität vom 12. November 1459 (StABS, Städtische Urkunde Nr. 1658). In den folgenden Jahrhunderten wurden dann weitere Unterlagen der Universitätsbibliothek übergeben, so vor allem Korrespondenzen mit Professoren, die sich heute in der Handschriftenabteilung der Bibliothek befinden. Teils ist das ausgelagerte Schriftgut im Repertorium des Staatsarchivs von 1904 ausgewiesen, teils ist es in einer Auflistung aufgeführt, die Max Burckhardt als Leiter der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek zusammengestellt hat.
Neben dem Rektorat unterhielten die ursprünglich vier Fakultäten bereits im 15. Jahrhundert eigene Archive, die ebenfalls in besonderen Truhen und Schränken aufbewahrt wurden und neben Urkunden, Büchern und Akten auch Wertobjekte wie Siegel und Gelder umfassten. Die Verwaltung oblag den jeweiligen Dekanen, eine Kontrolle durch Rektor oder Regenz erfolgte nicht. Innerhalb der Fakultäten wurde der Aufgabe nicht immer dasselbe Gewicht beigemessen. So lässt sich festhalten, dass die Medizinische Fakultät ihr Archiv offenbar intensiv pflegte, während die Juristische Fakultät diese Aufgabe eher vernachlässigte. Daher ist die Quellenlage für die Fakultäten vor 1900 von sehr unterschiedlicher Dichte. Teils wirkten diese abweichenden Traditionen noch bis weit ins 20. Jahrhundert nach.
Eine eigentliche Betreuung und damit auch Erschliessung des Universitätsarchivs wird erst gegen Ende des 17. und zu Beginn des 18. Jahrhunderts fassbar. Ein erstes Inventar erstellte der Theologe Johann Rudolf Wettstein in seinem Rektoratsjahr 1689/90. In zwei weiteren Rektoratsjahren (1701/02 und 1709/10) führte er seine Inventarisierungsarbeiten fort. Allerdings wurden seine Bemühungen nicht systematisch fortgesetzt. Vielmehr ist aus dem 18. Jahrhundert ein weiteres, allerdings undatiertes Inventar erhalten, das sich von Wettsteins Ordnungsstruktur stark unterscheidet. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts ordnete der Jurist Johannes Schnell das Universitätsarchiv neu. Auf seine Anregung hin wurde das Amt des Universitätsarchivars geschaffen, das bis zur Aufhebung im Jahr 1920 jeweils ein Professor bekleidete. Von 1881 bis 1902 übte der Germanist Jacob Wackernagel dieses Amt aus, dessen jüngerer Bruder Rudolf seit 1878 Staatsarchivar des Kantons Basel-Stadt war. Dieser erstellte 1882 einen Ordnungsplan, auf dessen Grundlage Jacob Wackernagel das Archivgut ordnete. 1895 erschien unter seinem Namen das „Inventar des Archivs der Universität Basel“, welches aber noch kein ausführliches Verzeichnis, sondern eher eine summarische Bestandsaufnahme darstellte.
Die Unterbringung im Staatsarchiv Anfang des 20. Jahrhunderts
1904 wurde das Universitätsarchiv offiziell in die Verantwortung des Staatsarchivs übergeben, nachdem es bereits 1899 aus dem Sitzungszimmer des alten Kollegiengebäudes ins neue Staatsarchiv an der Martinsgasse überführt und dort in einem separaten Raum untergebracht worden war, aber weiter in der Zuständigkeit des Universitätsarchivars verblieb. Dies behagte Staatsarchivar Rudolf Wackernagel offenbar wenig, der Ende 1903 eine Trennung von Archiv und Registratur verlangte. Diese sollte die Unterlagen der letzten 20 Jahre umfassen und weiter im Aufgabenbereich der Universität verbleiben. Alle drei Jahre war eine Ablieferung an das Staatsarchiv vorgesehen. Zudem sollten die in der Universitätsbibliothek verwahrten Matrikel und sonstigen Archivalien der Universität als Teil des Universitätsarchivs gelten, wenn sie auch als Leihgaben in der Bibliothek verblieben. Auf Grundlage dieser Vereinbarungen ordnete Rudolf Wackernagel das Universitätsarchiv neu, das Verzeichnis wurde ins „Repertorium das Staatsarchivs zu Basel“ integriert, welches ebenfalls 1904 erschien. Nun stand das Archiv der Universität wie das übrige kantonale Archivgut der Forschung zur Verfügung, so weit es sich bereits im Staatsarchiv befand. Dies waren zunächst die Unterlagen von der der Gründung bis ins Jahr 1882. Im vereinbarten dreijährigen Turnus kamen dann die nächsten Jahren hinzu, so dass sich ein steter Fluss von Ablieferungen ergab.
Allerdings zwang das vermehrte Aktenmaterial des ausgehenden 19. Jahrhunderts schon bald zu einer umfassenden Überarbeitung der Ordnung des Universitätsarchives, die in den Jahren 1912/13 erfolgte. Unverändert blieb die Abteilung „Bücher“, wo man nur die letzten zugehörigen Ablieferungen einarbeitete. Wesentlich erweitert wurde die Abteilung Akten. Hierbei legte man eine ausdifferenzierte Pertinenzstruktur an, in die mit der Auflistung der Fakultäten auch Provenienzcharakter einfloss. Die teils noch gebundenen Sammelbände der Akten von Rektorat und Regenz wurden aufgelöst und den zahlreichen bestehenden oder neu geschaffenen Rubriken und Unterrubriken zugeordnet. Dieses Ordnungssystem blieb im Kern bis 1996 in Kraft, wenn es auch verschiedentlich erweitert werden musste. Der markanteste Einschnitt war die Schaffung einer eigenen Abteilung für die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, nachdem sich dies endgültig von der Philosophisch-Historischen Fakultät gelöst hatte. 1951 wurde das Verzeichnis des Universitätsarchivs in Machinenschrift auf den neuesten Stand gebracht, 1962 dann im Rahmen der Erarbeitung des neuen Bandrepertoriums im Lesesaal nochmals ergänzt und überarbeitet.
Das Schicksal der Registratur der Universität im 20. Jahrhundert
Dass auch die Registratur der Universität mit dem jüngeren Archivgut der Jahre nach 1882 zunächst im Staatsarchiv verblieb, erwies sich bald als Problem, denn das Staatsarchiv benötigte den Raum 1910 schon 1910 aus Platzgründen für eigene Zwecke und kündigte der Universität. Dies überraschte die Universität, die das Erziehungsdepartement einschaltete, welches offenbar versuchte, das Staatsarchiv zur weiteren Unterbringung der Registratur in den Magazinräumen heranzuziehen. Das für das Staatsarchiv zuständige Departement des Innern lehnte das Ansinnen auf Intervention der Archivleitung ab. Rudolf Wackernagel bestand weiterhin auf der Trennung von Archiv- und Registraturgut. Für letzteres trug seines Erachtens die Universität die Verantwortung. Folgerichtig wurden die weniger als 20 Jahre alten Unterlagen 1911 ins Kollegiengebäude am Rheinsprung überführt, wo bis zum Umzug der Universität in das neue Kollegiengebäude 1939 der Standort der Registratur verblieb, die dann offenbar weitgehend mit an den Petersgraben gezügelt wurde.
Aufgabe des Universitätsarchivars war es, alle nicht mehr benötigten Unterlagen der verschiedenen Institutionen der Universität in die Registratur zu übernehmen und den dreijährigen Ablieferungsturnus der mehr als 20 Jahre alten Unterlagen ins Staatsarchiv zu organisieren. Während letzteres zunächst reibungslos verlief, gab es schon bald Probleme mit der Ablieferung von Unterlagen an die Registratur. Während Rektor, Regenz und einzelne Fakultäten ihren Pflichten nachkamen, weigerten sich andere Fakultäten und diverse Institute, ihre Unterlagen abzuliefern. Vor allem die Juristische Fakultät sperrte sich unter Berufung auf ihre Autonomie mehr als 20 Jahre beharrlich gegenüber allen Bestrebungen. Verschiedene Vorstösse, verbindliche Richtlinien zur Archivierung für alle Dekanate zu erlassen, versandeten zwischen 1908 und 1923 weitgehend. Übrig blieben einzig unverbindliche Empfehlungen, denen in der Universität sehr unterschiedlich nachgelebt wurde. So führte die Medizinische Fakultät eine mustergültige Registratur und pflegte eine enge Zusammenarbeit mit dem Universitätsarchivar.
1920 folgte eine einschneidende organisatorische Veränderung, als die Betreuung der Registratur dem Pflichtenheft der neu geschaffenen Stelle eines vollamtlichen Universitätssekretärs übertragen wurde. Damit endete die Führung der Registratur durch einen zum Universitätsarchivar bestellten Professor. Gleichzeitig wurde ein Registraturplan entworfen. Diese eigentlich sinnvolle Regelung kehrte sich aber bald ins Gegenteil, da der Sekretär neben seinen Verwaltungsaufgaben kaum Zeit fand, sich der Registratur zu widmen. Hinzu kam, dass die jährlichen Archivrevisionen durch einen von der Regenz bestimmten Professor offenbar 1938 einschliefen. Folgerichtig gerieten die regelmässigen Ablieferungen ins Staatsarchiv immer mehr ins Stocken, bis sie mit der Pensionierung des ersten Universitätssekretärs Jakob Bolli im Jahre 1958 gänzlich endeten. Von kleineren Ausnahmen abgesehen gelangten nun mehr als zwei Jahrzehnte keine substantiellen Ablieferungen mehr ins Staatsarchiv. Die langjährige Zusammenarbeit war auf Seiten der Universität weitgehend in Vergessenheit geraten. Ebenso die sachgerechte Ablage von Unterlagen, wie das Staatsarchiv Anfang der 1980er Jahre feststellen musste. So befanden sich z.B. die Regenzprotokolle der Jahre von 1893 bis 1921 in einer Ablage des Rektorates, während die Protokolle von 1922 bis 1959 nach Einführung der neuen Registraturordnung von 1961 der Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek übergeben worden waren. Offenkundig war selbst im Rektorat der Überblick verloren und der Registraturplan von 1920 vollständig in Vergessenheit geraten.
Daran konnte auch ein 1951 verfasster überarbeiteter Registraturplan wenig ändern, der die Ablageordnung der zentralen Universitätsgremien beschrieb. 1961 erliess die Universität unter dem Rektorat von Edgar Salin daher eine neue Registraturordnung, die sich an den damals ebenfalls neu erstellten Registraturplan des Erziehungsdepartementes anlehnte. Die neue Registratur unterschied sich vollständig von der bisherigen Ordnung. Wie ihre Vorgängerin wurde sie aber weiterhin nur im Rektorat, nicht jedoch in den Fakultäten angewandt, die bei ihrer Aktenführung ebenso autonom blieben wie die Seminare und Institute. Rund 20 Jahre mehr oder weniger erfolgreich umgesetzt, geriet die Registraturordnung dann in den 1980er Jahren offenbar immer mehr in Vergessenheit. Die Zuordnung der Unterlagen riss langsam ab und neue, eigenständige Sachbearbeiter- oder Ressortablagen entstanden. Dies lässt sich im Rektorat und der langsam anwachsenden Universitätsverwaltung nachweisen, betrifft aber auch seit den 1970er Jahren bestehende Koordinationskommission, deren Unterlagen vollständig separat geführt wurden. Die unterschiedlichen, teils nebeneinander her bestehenden Ablagesysteme führten bald dazu, dass sachlich zusammengehörende Unterlagen an diversen Stellen abgelegt wurden.
Die Betreuung durch das Staatsarchiv seit 1904 und das Wachstum der Bestände
Da das Universitätsarchiv nicht zum staatlichen Archivgut gehörte, die Universität kaum Interesse an dessen Aufarbeitung zeigte und das Archiv zudem nur über wenig Ressourcen verfügte, unterblieb eine gründliche Erschliessung neu eintreffenden Materials ab den 1920er Jahren weitgehend. Vielmehr versuchte man, Unterlagen bereits bestehenden Positionen im Archivplan zuzuordnen, neue Rubriken wurden nur dann geschaffen, wenn es sich nicht umgehen liess. Hinzu kam, dass Unterlagen der Fakultäten teils nach der Provenienz abgelegt, teils aber auch sachthematisch zugeordnet wurden. Angesichts des Wandels der Universität in ihrer Struktur und ihren Aufgaben ergab sich daraus mit der Zeit eine immer gröbere Ordnung. Zudem musste man nach 1960 feststellen, dass die an sich erfreuliche Beschäftigung mit der Universitätsgeschichte im Vorfeld des 500jährigen Jubiläums die häufiger benutzten Akten in Mitleidenschaft gezogen hatte. 1963 bewilligte der Regierungsrat daher einen Sonderkredit für die Revision und Inventarisierung des Universitätsarchivs, welche den im Kern seit 1912/13 unveränderten Archivplan so anpassen sollte, dass neue Unterlagen zugeordnet werden konnten. Von einer vollständigen Neuordnung sah man ab, da zahlreiche Bestände bereits vielfach von der Forschung benutzt und in der wissenschaftlichen Literatur zitiert waren. Eine wesentliche Aufgabe der Revision bestand darin, die Zuordnungen der letzten Jahrzehnte Ablage zu überprüfen und undatiertes Material so weit wie möglich zeitlich zu bestimmen. Zudem wurden grosse unstrukturierte Serien feiner unterteilt. Angedacht wurde auch, die in der Drucksachensammlung des Staatsarchivs vorhandenen Serien (Lektionenkataloge, Jahresberichte etc.) ins Universitätsarchiv zu überführen, wo sie weitgehend fehlten.
Dieser Anlauf blieb aber stecken und es dauerte nochmals 15 Jahre, bis eine umfassende Reorganisation ins Auge gefasst wurde. Auslöser war, dass sich im Staatsarchiv immer noch ein ansehnlicher „Haufen“ ungeordneten Materials im Umfang von rund 8 Laufmetern vorfand, der sich keiner Ablieferung und damit auch keiner Provenienz mehr zuordnen liess. Hinzu kamen rund ein Dutzend kleinere und mittlere Ablieferungen, vielfach ohne Ablieferungsverzeichnisse, und über 3000 ungebundene Doktordiplome. Das Material war mit Ausnahme der Diplome überwiegend älteren Ursprungs, denn die letzte grössere Ablieferung erfolgte wohl 1953. Viele Unterlagen, die gemäss der Vereinbarung von 1904 längst ins Universitätsarchiv gehört hätten, lagerten nach wie vor in der Universität.
Staatsarchivar Andreas Staehelin, den „die nur tröpfelnden Ablieferungen der Universität und ihrer Fakultäten" mit Sorge erfüllten, ging dann Ende der 1970er Jahre auf die Universität zu, um die Überlieferung zu verbessern. Bald darauf begann eine umfassende Sichtung und Sicherung des an vielen Orten in der Universität verstreuten Materials. Ziel war es, alle Unterlagen, die nicht nach der neuen Registraturordnung von 1961 abgelegt waren, zusammenzutragen und ins Universitätsarchiv zu überführen. Insgesamt gelangten zwischen 1981 und 1983 über 20 Ablieferungen im Umfang von rund 25 Laufmetern ins Staatsarchiv. Dabei gelang es, die wesentlichen Bestände (Regenz- und Fakultätsprotokolle, Quästur, Stiftungen, Promotionsakten aller Fakultäten etc.) zeitlich zu ergänzen. Vereinzelt konnten auch Lücken geschlossen werden, so tauchten - um nur ein Beispiel zu nennen - die als verschollen erklärten Promotionsakten der Juristischen Fakultät von 1933 bis 1939 und 1945 bis 1949 wieder auf. Neu war der umfangreiche Bestand von Personalakten zu Professoren, Lehrbeauftragten und Lektoren, sofern diese 1963 bereits aus dem Amt geschieden waren. Zeitlich lag der Schwerpunkt der Unterlagen etwa in den Jahren 1930 bis 1945, teils reichten sie aber bis Ende der 1980er Jahre, so z.B. die relativ regelmässig von den Dekanaten abgelieferten Doktordiplome. Bildmaterial ohne direkten Bezug zu Archivalien wurde in die Bildersammlung des Staatsarchivs integriert. Auf der Verlustseite war das weitgehende Fehlen von Verwaltungsunterlagen der Fakultäten aus den Jahren nach 1940 zu beklagen, die trotz intensiver Nachforschungen nicht aufgefunden werden konnten.
In den folgenden Jahren kam es immer wieder zu vereinzelten Ablieferungen von Fakultäten und Instituten, ein kontinuierlicher Kontakt bestand aber im wesentlich nur zu den Dekanaten der Philosophisch-Historischen und Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Dabei setzte auch die Ablieferung von Verwaltungsunterlagen wieder ein, allerdings vielfach mit einer Lücke von etwa 1940 bis 1970. Seitens des Staatsarchivs war man bemüht, neue Ablieferungen möglichst rasch zu erschliessen und der Benützung zugänglich zu machen. Eine kontinuierliche vorarchivische Betreuung der Universität war nicht möglich, vielmehr reagierte man nur auf Anfragen aus der Universität. Dies trug dazu bei, dass sich vor allem die Unterlagen von Rektorat und Universitätsverwaltung nach ca. 1960 im zentralen Archivkeller im Kollegiengebäude anhäuften. Da dort auch Unterlagen der oben genannten Dekanate untergebracht wurden, musste mit der Zeit ein zweiter Kellerraum belegt werden, hinzu kamen diverse Schränke in den Kellergängen, ein wirklicher Überblick bestand nur noch teilweise. Dies zeigte sich, als die Räumlichkeiten im Zuge der Renovation des Kollegiengebäudes geräumt werden mussten. Eine Bewertung war erst nach einer umfassenden Sichtung und Verzeichnung möglich, die seitens der Universität erstellt werden musste. Wie schon zwanzig Jahre zuvor tauchten dabei wiederum Unterlagen auf, die bereist als verloren gegolten hatten. Insgesamt wurden ca. 125 Laufmeter übernommen, weitere rund 75 Laufmeter kassiert, darunter grosse Mengen an Drucksachen. Alle nach 1990 entstandenen Unterlagen verblieben in der Universität und wurden in neue Archivräumlichkeiten überführt.
Rasch zeigte sich, dass man die neue Ablieferung nicht in den bisherigen Archivplan des Universitätsarchivs einordnen konnte, zu sehr hatten sich die Strukturen der Universität seit den 1970er Jahren verändert und erweitert. Analog zur seit 1996 bestehenden rechtlichen Selbständigkeit der Universität entschloss man sich zu einem Schnitt. Das alte Universitätsarchiv wurde geschlossen und eine Abteilung „Neueres Universitätsarchiv“ unter der Signatur UNI-REG eröffnet. Seitdem ist das Universitätsarchiv in zwei Teile aufgeteilt. Beide finden sich im Archivplan des Staatsarchivs unter den Nebenarchive. Die neue Ordnungsstruktur des UNI-REG lehnt sich eng an die heutige Organisation der Universität an, eine zeitlich Trennlinie liess sich aber nicht exakt ziehen. Alle Unterlagen, die nach dem Stichdatum 2001 ins Staatsarchiv gelangten, sind im UNI-REG integriert. Sie reichen bis in die 1960er Jahre – vereinzelt gar noch weiter – zurück. Auf der anderen Seite finden sich im Universitätsarchiv Unterlagen bis ins Jahr 2000, wenn sie vor 2001 abgeliefert und erschlossen wurden.
Ab Ende der 1990er Jahre gab es weitere wichtige Ablieferungen, die ebenfalls überwiegend Unterlagen aus den Jahren zwischen 1970 und 2000 umfassten, teils aber auch älteres und jüngeres Material enthielten. Die Philosophisch-Historische Fakultät übergab in drei Schritten Dekanatsakten und Prüfungsunterlagen. Die juristische und die Medizinische Fakultät lieferten in grossem Umfang ab. Von der Menge her kleinere Ablieferungen kamen aus der Theologischen und Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Damit ist die Geschichte der fünf alten Fakultäten in den letzten Jahrzehnten gut überliefert. Bestände einzelner Institute ergänzen diesen Befund. Zu nennen sind u.a. das Institut für Sportwissenschaften, das aufgelöste Astronomische Institut oder das Englische Seminar. Es fallen aber auch grosse Lücken auf. Dies gilt für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (mit Ausnahme von Prüfungsunterlagen) und die Fakultät für Psychologie, aber auch sehr viele Institute und Seminare der Philosophisch-Historischen und Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Dort fehlen bisher weitgehend Unterlagen aus den Instituten für Chemie und Physik sowie dem Biozentrum, aber auch vom Deutschen und dem Historischen Seminar, um nur einige Beispiele zu nennen.
Das Archiv in Zukunft
Seit dem Herbst 2008 sind an der Universität Archivierungsrichtlinien in Kraft, die eine Umsetzung der Bestimmungen des Archivgesetzes des Kantons Basel-Stadt befördern und die Verantwortlichkeiten in der Universität regeln. Wie schon in den Jahren 1903/4 von Rudolf Wackernagel gefordert, steht dabei eine Abgrenzung zwischen den Aufgaben von Universität und Staatsarchiv an. Die Universität muss einen sachgerechten Umgang mit ihren Unterlagen sicherstellen und die Registraturen pflegen, das Staatsarchiv dient weiterhin als Standort der nicht mehr benötigten und für die dauerhafte Überlieferung klassifizierten Unterlagen. Beides bezieht auch die Sicherung elektronischer Unterlagen ein, ein immer drängenderes Problem. Für diese Aufgaben müssen entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen oder geschaffen werden. Die langfristige Benützung kann im Rahmen der bewährten Strukturen des Staatsarchivs erfolgen. Ziel muss es sein, den grossen historischen Schatz des Universitätsarchivs zu sichern und die überaus dichte Überlieferung der vergangenen Jahrhunderte auch für die Unterlagen des 21. Jahrhunderts sicherzustellen.