Die Anfänge der Mitträgerschaft des Kantons Basel-Land

Finanzknappheit auf der baselstädtischen Seite, stark wachsende Studierendenzahlen und die Furcht vor einer Zulassungsbeschränkung auf der basellandschaftlichen Seite hatten zur Folge, dass die beiden Halbkantone seit 1970 miteinander darüber verhandelten, wie die Finanzbasis und die Trägerschaft der Universität ausgedehnt werden könnten. 

In den 1960er Jahren war niemand an einer basellandschaftlichen Beteiligung an der Universität interessiert. Erstens hatte man in der Stadt während der Hochkonjunktur genug Geld, und zweitens stand die Wiedervereinigung bevor. Nachdem diese 1969 aber am Nein einer basellandschaftlichen Mehrheit von 59,2 Prozent gescheitert war, mussten neue Lösungen für die Bewältigung von Herausforderungen gefunden werden, die beide Halbkantone gleichermassen oder ähnlich betrafen. «Partnerschaft» hiess die magische Formel, die 1971 in Basel-Landschaft und 1974 in Basel-Stadt sogar über Volksabstimmungen auf beiden Seiten der Birs festgeschrieben wurde. Schwieriger war freilich, diese Formel in ein paar wenigen konkreten Geschäften jeweils mit konkreten Lösungen zu versehen (vom Umweltschutzabonnement über ein Rheinschifffahrtsamt bis zum Zentrum für Erwachsenenbildung).

Der Stadtkanton wünschte für die Universität von Anfang an eine paritätische Trägerschaft, wie sie – über drei Jahrzehnte später – 2007 schliesslich zustande kommen sollte. Eine solche Lösung hätte allerdings eine «Ausgründung» der Universität aus dem baselstädtischen Staatsverband erfordert. Dies hätte durch die Gründung einer von den beiden Kantonen gemeinsam getragenen Stiftung geschehen können, was in der Tat einige schwierige, aber doch nicht unlösbare juristische Probleme aufwarf. Den beamteten Dozenten musste der Besitzstand garantiert und die in baselstädtischem Besitz befindliche Infrastruktur (vor allem die Gebäude) der verselbständigten Universität mindestens zur Nutzung überlassen werden. In einem kleineren Teilbereich, dem Zentrum für Erwachsenenbildung, zeichnet sich immerhin bereits eine Lösung in dieser Richtung ab.

Der Landkanton war jedoch anfänglich nur zu Beitragszahlungen zu haben – in allerdings steigendem Umfang – und setzte sich im Universitätsvertrag von 1975 in diesem Sinne zunächst durch. Nach fünf Jahren hätte die Möglichkeit bestanden, die basellandschaftliche Beteiligung weiter auszubauen. Baselland zog es jedoch vor, weitere fünf Jahre gemäss der Regelung von 1975 weiterzufahren. Erst 1984 kam ein nächster Vertiefungsschritt, der für die Jahre 1986-1996 die Beteiligung regelte.