Heinrich von Beinheim

Geboren 1398 als illegitimer Sohn des Heinrich von Fleckenstein hat Heinrich von Beinheim  in Wien und ab 1422 in Heidelberg studiert und dort 1428 das Lizentiat des kanonischen Rechts erworben.  Er nahm als Promotor (Kirchenanwalt) ab 1432 am Basler Konzil teil und diente als Verbindungsglied zwischen Behörden und Konzil sowie 1448 beim Konzilsabschluss. 1439 promovierte er zum Doktor der Dekretalen der Konzilsuniversität. Er gab 1436 den geistlichen Stand auf und war von etwa 1440 bis 1460 als Rechtskonsulent der Stadt Basel tätig und wurde vom Rat als Jurist, Schiedsrichter und Vermittler mit vielen politisch-diplomatischen Missionen betraut. Als früher Humanist war Heinrich von Beinheim massgebend an der Gründung der Basler Universität beteiligt, für die er 1459 zuhanden des Rats ein Gutachten erstellte. Er starb am 17. oder 18. April 1460 wenige Tage nach der Eröffnung der Universität.