Ausdifferenzierung der Lehrstühle 1818 bis 1937: Horizontaler Ausbau und Ausbau von unten
Der Gang der Gründung geisteswissenschaftlicher Lehrstühle verlief nicht nur langsamer als in den Naturwissenschaften, sondern hinkte in Basel auch der Entwicklung an den deutschen Universitäten hinterher. Den Ausschlag gaben die in Basel recht speziellen universitären Aussenbeziehungen sowie handfeste Interessen des Staats. Dennoch sollte der Prozess der Disziplinenbildung nicht als ‹von oben› dirigiert vorgestellt werden.
Die institutionelle Etablierung einer neuen Fachrichtung wurde seit je durch die Gründung eines Lehrstuhls besiegelt. Am Gang der Lehrstuhlgründungen lässt sich der Prozess der disziplinären Ausdifferenzierung in aller Deutlichkeit ablesen. Für die Geistes- und Naturwissenschaften ist diese Entwicklung nicht nur besonders gut erforscht, sondern auch besonders interessant, weil der Fächerkatalog hier speziell vielfältig ist. Durch den Blick auf die Lehrstuhlgründungen wird zudem das Bild der numerischen Entwicklung des Lehrkörpers weiter verfeinert: Zur fakultätsspezifischen Verteilung der Personalressourcen, wie wir sie aus den Personalverzeichnissen gewonnen haben, kommen fachspezifische Gewichtungen hinzu.
Umgekehrt wird natürlich nicht mit jedem neu geschaffenen Lehrstuhl eine neue Disziplin institutionalisiert. Es ist zwischen horizontalem und vertikalem Ausbau zu unterscheiden: Der Ausbau der Lehrstühle in der Horizontalen verbreitert das disziplinäre Spektrum um neue Fächer, der Ausbau in der Vertikalen stockt etablierte Fächer um zusätzliche Ordinariate auf.
Komplettierung der «Grundausstattung»
Bis 1870 war der horizontale Ausbau in den Naturwissenschaften in Deutschland im wesentlichen abgeschlossen. Die meisten Universitäten verfügten in jener Zeit über eine komplette disziplinäre «Grundausstattung» (Marita Baumgarten): Mathematik, Physik, Chemie, Mineralogie, Botanik, Zoologie und Geographie waren fast überall durch eigenständige Ordinariate vertreten. Die Vervollständigung der Grundausstattung in den Geisteswissenschaften erfolgte dagegen verzögert. Die Kernfächer wurden ab den 1890er Jahren besonders gefördert und waren erst in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg vollständig. Im Jahr 1914 verfügten die allermeisten deutschen Universitäten über Lehrstühle für Philosophie, für die antiken, orientalischen und neuen Philologien und die vergleichende Sprachwissenschaft, für die ältere und neuere Geschichte sowie für Archäologie und Kunstgeschichte. Erst jetzt holten die Geisteswissenschaften den Rückstand ein, den sie seit dem Verglimmen des neuhumanistischen Bildungsideals Mitte des 19. Jahrhunderts eingefahren hatten.
Die Lehrstuhlentwicklung an der Universität Basel stimmt mit diesen Trends insgesamt überein, weicht davon aber in einer Hinsicht auffallend ab. In den Naturwissenschaften hielten die Lehrstuhlgründungen Schritt mit der Entwicklung an den deutschen Universitäten. Spätestens seit der Reform von 1818 waren Mathematik, Naturgeschichte (inklusive Botanik) sowie Chemie und Physik (seit 1852 aufgespalten) mit Ordinariaten dotiert. Mit der Teilreform 1855 kam die von Ludwig Rütimeyer prominent vertretene Zoologie hinzu, mit dem neuen Universitätsgesetz von 1866 zudem ein Lehrstuhl für Mineralogie und Geologie. Das einzige Fach, das mit Verspätung auf die deutsche Entwicklung erst 1911 zu einem eigenen Lehrstuhl kam, war die Geographie. Damit war die naturwissenschaftliche Grundausstattung komplett.
Vertikaler Ausbau mit horizontaler Dimension
Die Komplettierung in den geisteswissenschaftlichen Fächern dagegen erfolgte – erwartungsgemäss – langsamer als in den Naturwissenschaften, aber auch – erstaunlicherweise – langsamer als an den deutschen Universitäten. Zwischen dem Universitätsgesetz von 1866 und jenem von 1937 wurden die geisteswissenschaftlichen Lehrstühle kaum horizontal verbreitert, sondern vor allem vertikal aufgestockt: Philosophie, Germanistik, Romanistik und Nationalökonomie wurden je doppelt, Geschichte gar dreifach besetzt. Zwar wurde auf Gesetzesebene die inhaltliche Ausrichtung dieser Mehrfachprofessuren nicht festgeschrieben. Angesichts der Kleinheit der Basler Verhältnisse ist aber davon auszugehen, dass sie bestimmte Teilbereiche untereinander aufteilten und nicht doppelspurig fuhren, wie es dann in den 1960er Jahren angesichts der explodierenden Studierendenzahlen explizit gefordert werden sollte.
Hier zeigt sich, dass die Unterscheidung von vertikalem und horizontalem Ausbau nicht trennscharf zu machen ist: Die Aufstockung der Geisteswissenschaften hatte fachintern auch eine horizontale Dimension, sei es das alte Teilbereiche zu Subdisziplinen mit eigenem Lehrstuhl aufgewertet oder junge Fachzweige institutionell verankert wurden. Diese fachinterne Grenzziehung blieb in den Geisteswissenschaften disponibler als in den Naturwissenschaften, wo das Gesetz von 1937 die subdisziplinäre Aufteilung der dreifach besetzten Chemie vorschrieb (anorganische, organische und physikalische Chemie).
Die Aufstockung der Geisteswissenschaften schlug sich seit der Zeit nach 1900 als Vergrösserung der Ordinarienbestände in den Personalverzeichnissen nieder. Sie stimmt zeitlich mit dem Trend zur Förderung der Geisteswissenschaften überein. Die Verbreiterung des geisteswissenschaftlichen Fächerkanons dagegen hielt nicht Schritt mit der Entwicklung an den deutschen Universitäten. Zwischen 1866 und 1937 wurden bloss zwei bisher undotierte Fächer mit Lehrstühlen versehen: Kunstgeschichte und englische Philologie. Dagegen verfügten die Orientalistik, die vergleichende Sprachwissenschaft und die Archäologie 1937 noch immer über keine etatmässigen Lehrstühle, während sie an den meisten deutschen Universitäten vor 1914 im Rahmen der Vervollständigung der Grundausstattung dotiert worden waren.
Wandel der Aussenbeziehungen
Diese auffallende Verzögerung hat damit zu tun, dass die städtische Bildungselite spätestens seit der Kantonstrennung in Basel so ungewöhnlich eng mit der Universität und besonders mit der Philosophischen Fakultät verflochten war. Die Universität als «bürgerliche Akademie», wie sie 1835 wieder aufgerichtet worden war, wurde zu nicht unwichtigen Teilen von privaten Leistungen – Ehrenämter und unbesoldete Dozenturen, Stiftungen und Schenkungen – getragen. Im Gegenzug bediente sie die neuhumanistischen Bildungs- und Repräsentationsbedürfnisse der Bürgerschaft.
Die disziplinären Lücken, die auf Gesetzesebene noch 1937 zwischen den geisteswissenschaftlichen Lehrstühlen klafften, gingen direkt auf diese Verflechtung zurück. 1874 legte ein Legat der Familie Vischer-Heussler die Basis für eine Stiftung, die unter dem Patronat der Freiwilligen Akademischen Gesellschaft fortan Professuren in den Fächern Vergleichende Sprachwissenschaft (inklusive Sanskrit) und Archäologie finanzierte. Im 20. Jahrhundert wurden diese privaten Mittel erst allmählich durch staatliche ersetzt, zunächst in der Form planmässiger Lehraufträge, in den 1950er Jahren dann durch die Einrichtung persönlicher Ordinariate.
Aus dieser Verflechtung auch den Vorsprung der Naturwissenschaften in der Vervollständigung der Grundausstattung zu erklären, wäre aber falsch. Die altbaslerische Bildungsfraktion trug auch die Naturforschung. Im Bildungsbegriff des Neuhumanismus gehörten die Naturwissenschaften genauso zur einheitsstiftenden Philosophischen Fakultät wie die Geisteswissenschaften. Durch den Paradigmenwechsel von der Naturbetrachtung als reinem Bildungszweck, wofür in Basel Peter Merians Naturgeschichte steht, zur mehr oder weniger industrienahen Forschung, für die der Farbstoffchemiker Rudolf Nietzkis stilprägend wurde, rissen zwar viele Fäden zum Bildungsbürgertum. Ein Teil der informellen Trägerschaft brach weg.
Dies bedeutete aber nicht, dass der Staat in den Naturwissenschaften früher und stärker hätte einspringen müssen. Gleichzeitig wurden neue Fäden im symbiotischen Dreieck zwischen Universität, Staat und chemischer bzw. pharmazeutischer Industrie gesponnen. Die Finanzkraft des Kantons – Bundesgelder begannen erst in den 1950er Jahren zu fliessen – reichte zu keinem Zeitpunkt aus um einen Forschungsbetrieb zu unterhalten, der diesen hochgradig wissensintensiven Industriezweig mit international kompetitivem Wissen hätte versorgen können. Mit dem Aufstieg der Chemie von einer Zuliefererin der Textilindustrie zu einer Leitindustrie der zweiten Industrialisierungsphase erschlossen sich daher auch den Naturwissenschaften seit dem Ende des 19. Jahrhunderts neue, private, sehr liquide Geldquellen.
Nicht ungünstigere ‹Aussenbeziehungen› – die es so höchstens vorübergehend gab – stehen hinter dem Vorsprung der Naturwissenschaften in der Gründung öffentlich finanzierter Lehrstühle. Vielmehr spiegelt sich darin einerseits der allgemeine Bedeutungsgewinn der Naturwissenschaften im Wissenskorpus der Moderne sowie andererseits die Prioritätensetzung eines Staates, der sich zusehends in die Innovationszwänge der modernen Industriegesellschaft eingespannt sah.
Ausbau von unten
Die politischen Behörden Basels erkannten in der Zeit um 1900 den Stellenwert, der der akademischen Chemie im kapitalistischen Innovationssystem und Standortwettbewerb zukam. Aus Sparsamkeit versuchten sie 1895 zwar, das gesamte Fachgebiet der Chemie durch eine einzige Professur abdecken zu lassen und eine Zweitprofessur zu verhindern. Gleichzeitig beriefen sie Rudolf Nietzki zum Ordinarius und entschieden sich damit für einen ausgesprochen anwendungsorientierten Spezialisten der Farbstoffchemie, der eine zwischen Akademie und Industrie pendelnde Karriere vorzuweisen hatte. War 1895 die Einsicht des Staates in die volkswirtschaftliche Relevanz akademischen Tuns noch durch finanzielle Vorbehalte getrübt, klärte sie sich beim Bau der Chemischen Anstalt 1910 weiter auf. Nun wurde die Trennung in anorganische und organische Chemie, die 1895 kompromisshalber erst auf Ebene der Extraordinarien institutionell verankert worden war, auch auf Lehrstuhlebene vollzogen.
Auch wenn der Staat seine Interessen gegenüber der Universität immer wieder artikulierte – den Prozess des horizontalen Ausbaus darf man sich nicht zu dirigistisch vorstellen. Neue Fächer oder Subdisziplinen etablierten sich nicht einfach ‹von oben› durch einen planmässigen Fakultäts- bzw. Regierungsentscheid. Dieser setzte meist nur den Schlusspunkt unter einen langwierigen, schwer überschaubaren Prozess, der sich ‹von unten›, aus der Assistentenebene heraus entwickelt hatte und der in seinem genauen Verlauf kontingent war.
Konkret kann man sich diesen Prozess vielleicht folgendermassen vorstellen: Zunächst nahm ein Assistent eine neue wissenschaftliche Strömung wahr, machte sich auf Forschungsaufenthalten an den führenden Universitäten damit vertraut, bekam nach der Rückkehr einen Lehrauftrag für das neue Gebiet, habilitierte sich und gelangte als Extraordinarius in die Warteschleife vor dem Ordinariat. Dann wurde plötzlich ein Lehrstuhl frei, sei es durch Emeritierung, Abwanderung oder Tod. Die Strategie des Nachfolgers richtete sich nicht nur darauf, die personelle, finanzielle und räumliche Ausstattung des Lehrstuhls zu beerben, sondern er verlangte mit Argumenten der internationalen Konkurrenz deren Ausweitung, was auch die Entlastung von Subdisziplinen beinhaltete. Und so wurde – falls die Sparsamkeit der öffentlichen Hand nicht eisern war – aus einem Lehrstuhl zwei. Und so wurde – falls auch zusätzlich noch private Sponsoren einsprangen – ein neues Institut gegründet.