Basler Studentenschaft – Entwicklungen seit den 1960er Jahren
Vorboten des Reformaufbruchs
In den 1960er Jahren setzte - gestaffelt - die akademische Selbstorganisation der Studierenden über Fachgruppen ein (an der Spitze der Entwicklungen waren der Klinikerverband, der Verband der Pharmazeuten, der Dentisten und der Chemiestudierenden). Während des Rektorats von Max Imboden 1964 durfte der Studentenschaftspräsident erstmals an der Immatrikulationsfeier eine Ansprache halten. Das im Juni 1964 unter der Leitung von Hansjörg Renk, späterer Diplomat und Hoffmann-LaRoche- und Nestlé-Sprecher, auf dem Petersplatz mit demonstrativer Beteiligung des Rektors durchgeführte Protestpicknick richtete sich gegen die zögerliche Umsetzung der seit langem geforderten und versprochenen Mensa es war aber auch ein Vorbote für die in studentenpolitischen Fragen erhöhte Mobilisierungsbereitschaft. Die GV wurde besser besucht als zuvor und gewählt wurde nicht der offizielle Vorstandskandidat, sondern als Wilder unter den "Wilden" Peter Balscheit, späterer SP-Richter im Oberbaselbiet.
1964/65 wurden wieder einmal neue Statuten verabschiedet und Ende 1965 wurde ein ordentliches via die Fachgruppen gewähltes Studentenparlament eingerichtet. Im Jahr 1966 traten als einmaliges Sonderthema die Einführung der Kolleggeldpauschalierung und als Dauerthema weiterhin die Mensafrage in Erscheinung. Der damalige Präsident Markus Mohler, iur., später Polizeikommandant des Kantons, bemerkte sarkastisch: "Der jetzige Stand der Dinge lässt die bescheidene Hoffnung zu, dass unsere Mensa zeitgleich etwa mit dem ersten Kiosk auf dem Mond eingeweiht werden dürfte." Die Mensa wurde im Frühjahr 1976 eingeweiht - die erste bemannte Mondlandung fand am 21. Juli 1969 um 03.56 Uhr MEZ statt.
Einsatz für ein neues Unigesetz
Im November 1967 erreichte die hohe Universitätspolitik auch die Studierenden. Der Vorstand gelangte in den Besitz des streng geheim gehaltenen und hinter dem Rücken der Universität (auch der Regenz) verfassten Entwurfs eines neuen Universitätsgesetzes, den Kuratel und Erziehungsdepartement (Max Staehelin, Franz Hess und Emil Vogt) sich ausgedacht hatten. Mit einem in roter Farbe gedruckten "kolibri" veröffentlichte die Studentenschaft nach 30 Tagen intensiver Arbeit einen laut in Umlauf gesetzten Gegenvorschlag. Sie setzten damit eines der Themen der bevorstehenden Grosratswahlen vom Frühjahr 1968, an denen sich auch Studenten mit einigem Erfolg beteiligten. Studentenschaftspräsident Ulrich Goetz, phil. II, später Redaktor der Basler Zeitung, bemerkte, es sei Hoffnung aufgekommen, "der Basler Student werde doch endlich aus seiner allzu lange andauernden politischen Isolation herausfinden".
Wie weit der Universität 1960 davon entfernt war, das Mitbestimmungsprinzip ernst zu nehmen, zeigt die Tatsache, dass damals bei den Juristen ohne vorherige Konsultation der Studierenden das Lizenziat eingeführt worden (vgl. Protestartikel im kolibri 5 vom 24. Juni 1960). Neben dem Ausbau der allgemeinen Serviceleistungen, der Schaffung 1967 beispielsweise einer Studentenpapeterie, wurde im Laufe der 1960er Jahre die Hochschulpolitik immer wichtiger. Signifikant war die Liquidation der Studentenbibliothek Ende 1966. Deren Bestand (mit Büchern zum Zweiten Weltkrieg und zum Kalten Krieg) gab Auskunft über die inzwischen veränderte Interessenlage. Im Mai 1968 entschied der Studentenrat, den ignorant und verächtlich als "Krimisammlung" bezeichneten Restbestand in eine Dokumentationszentrale für Hochschulfragen umzuwandeln.
Zusätzliche Politisierung
In den 1960er Jahren wurde die politisch stets interessierte Studentenschaft zusätzlich politisiert. Während die Sympathien in den 1950er Jahren, wie die Reaktionen auf "Ungarn 1956" zeigten, markant beim "freien Westen" lagen, galten sie mehr und mehr den Befreiungsbewegungen in Nordafrika (Algerien), Vietnam, in Südamerika, Palästina, Chunta-Griechenland, Franco-Spanien etc. und verschärfte sich die Kritik am "eigenen Westen". 1966 wurde die Problematik des politischen Engagements in einer etwas grundsätzlicheren Weise abgehandelt. Der "wilde" Studentenschaftspräsident Markus Mohler sprach sich mit seiner Brandrede am Dies academicus (einer traditionellen Abendveranstaltung der Farbentragenden) für eine "Politisierung der Universität auf gehobenem Niveau" aus. Der apolitische Status bringe zwar gewisse Vorteile für den Betrieb, er begünstige aber auch die Flucht vor notwendigen Diskussionen.
Den sich in den folgenden Jahren radikalisierenden Kräften ging es aber nicht um akademische Debatten, ihr Engagement wollte die Tat, wenn auch nur in Form der eindeutigen und eindrücklichen Manifestation. In einer weiteren Phase der Radikalisierung verschob sich die Grundsatzdebatte auf die Frage, ob man - im Dienste der guten Sache - über geltende Bestimmungen (der eigenen Statute, der Hausordnung von Schulen und Universitäten oder auf der Strasse von Demonstrations-, allenfalls Vermummungsverboten etc.) hinwegsetzen dürfte, wobei diese Missachtung nur zum Teil praktischen Bedürfnissen entsprach und auch Teil der antiautoritären Strategie der begrenzten Regelverletzung war. Die Legalitätsfrage wurde im Studentenrat im November 1969 debattiert und führte erstmal zur Forderung, die Zwangskörperschaft aufzuheben.
Im Januar 1971 beschloss eine linke Ratsmehrheit mit 31:15 Stimmen die Streichung des Art. 2 der Studentenschaftsstatuten, der parteipolitische und konfessionelle Stellungnahmen untersagte. Die Linke triumphierte, man habe endlich das nötige "politische Bewusstsein" gefunden. Ein Referendum mit einer Urnenabstimmung, an der nur 30 Prozent der Studierenden teilnahmen, drehte das Rad im Juni 1971 aber wieder zurück und sprach sich im Verhältnis von 4 zu 1 für die Beibehaltung des Art. 2 aus. Wirklich entschieden war damit aber nichts, denn einerseits hielt sich der Vorstand trotzdem nicht an das Verbot parteipolitischer Engagements und anderseits wollte eine rechte Gruppierung auch das an sich statutenkonforme hochschulpolitische Engagement des linken Vorstands nicht mehr mittragen. Im Mai 1974 sprach sich die studentische Basis in einer weiteren Urnenabstimmung mit 60 Prozent erneut gegen die formelle Mitwirkung in der ausseruniversitären Politik aus. Konkrete: gegen den Beitritt der Studentenschaft in ein von der kommunistischen PdA und der neomarxistischen POB ins Leben gerufenes Chile-Komitee.
Der Vorstand war mittlerweile weitgehend identisch mit den genannten ausseruniversitären Kräften. Und die linke Mehrheit des Studentenrats war derart auf die Maximierung ihres Einflusses bedacht, dass sie nicht bereit war, nach dem in der Schweiz etablierten Proporzprinzips einen Teil der studentischen Vertretung in der Regenz ihren inneren Gegenspielern abzutreten. Sämtliche 12 Sitze der student power wurden von der Linken beansprucht, obwohl sie im Rat nur wenig mehr als die Hälfte ausmachte. "Eine einheitliche Regenzfraktion bedeutet für die Studentenschaft einen Zuwachs an Macht und an Einfluss für die künftige Entwicklung unserer Universität."
Aufstand der Bürgerlichen
Die bürgerliche Studenten hatten seit dem Juni 1971 mit dem semainier ein bescheidenes Gegenorgan zum kolibri. Aus diesem Kreis stammten die drei Studierenden, welche im Frühjahr 1973 gegen die Zwangsmitgliedschaft opponierten, indem sie sich weigerten, die 32 Franken Studentenschaftsgebühr (wovon 20 Franken allgemeine Abgaben und 12 Franken für den Stipendienfond) zu entrichten und sich trotzdem als regulär Immatrikulierte betrachteten. Es bildeten sich weitere Formationen gegen die bestehende Regelung, die der Studentenschaft ohne angemessene Kontrolle rund 300'000 Franken zur Verfügung stellte.
Das Rektorat wollte sich die Ablehnung der Zwangsmitgliedschaft aber nicht von sich aus zueigen machen. Die Opponenten bekamen nach Rekursen an den Erziehungs- und Regierungsrat durch einen Entscheid des Appellationsgericht vom September 1974 Recht. Nun musste ein Ersatzgremium für die Bestimmung der studentischen Vertretung in der Regenz ins Leben gerufen werden: gemäss einer Verordnung vom 25. März 1975 ein neu 60köpfiger, alle zwei Jahre auf dem Korrespondenzweg gewählter Studentenrat als neue Wahlbehörde. Das Rektorat hielt an den Zwangsgebühren fest, sorgte aber selbst für deren korrekte Verwendung. Die alte Studentenschaft sammelte für sich zusätzlich freiwillige Unterstützungsbeiträge ein, sie nahm als eine Kraft neben anderen an den Studentenratswahlen vom Juni 1975 teil. Bei den progressiven wirkten einige Leute mit, die kaum in die Universität eingetreten, bereits ganz in der Studentenschaftspolitik aufgegangen waren und nur bedingt als wirkliche Studierende eingestuft werden konnten. Dem wirkte das neue Reglement mit der Vorschrift entgegen, dass man bereits vier Semester studiert haben musste und davon mindestens die letzten beiden in Basel. In dieser Wahl gewannen die Progressiven von den 60 Sitzen bloss deren 24 und wurden somit in die Minderheit versetzt.
Die "Abend-Zeitung" und die "National-Zeitung", beides ansonsten fortschrittliche Politik unterstützenden Blätter ordneten den Vorgang treffend ein, wenn die eine Zeitung sagte, damit hätten die Progressiven eine deutliche Quittung für ihre "über Jahre geführte destruktive und extremistische Politik" bekommen, und die andere Zeitung im Resultat nicht primär ein Bekenntnis zu einer bürgerlichen Politik sah, sondern ein "Aufstand der Basis gegen das Establishment" das in diesem Fall eben die Funktionäre der Progressiven gewesen sei.
StuB
1977 gingen die Progressiven mit 38 von 63 Sitzen wiederum als stärkste Kraft aus den Wahlen hervor. Ein wesentlicher Punkt: Jetzt waren sie bereit, bei der Regenzvertretung den freiwilligen Proporz zu praktizieren: Von den 12 Sitzen nahmen sie nur 8 in Anspruch und überliessen 4 ihren Gegnern. 1978 nahm die alte und seit 1974 nur noch den Status einer privaten Studentenschaft innehabende Organisation den längst fälligen Namenswechsel vor. Von jetzt an hiess sie Verband Studentenschaft Basel mit der Kürzel Stub.1981 erhielt der Studentenrat wieder einen Fonds (20'000 Franken), über den er selbst bestimmen konnte, die Regenz hatte allerdings die Rechnung zu genehmigen.
SKUBA
Im ersten Statut der autonomen Universität von 1996 wurde in § 27 (unter Berufung auf § 21 des Universitätsgesetzes) die „Studentische Körperschaft der Universität Basel" als öffentlich-rechtliche Körperschaft rechtlich definiert. Der Statut-Artikel zur skuba wurde mit UR-Beschluss vom 27. November 1996 angepasst und erhielt jene Fassung, die dann über Jahre gültig blieb. Im wesentlichen wurde bestimmt:
Die Studentische Körperschaft vertritt studentinnen- und studenten-, universitäts- und bildungspolitische Interessen gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit auf kantonaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Weitere Aufgaben werden in einer Leistungsvereinbarung mit dem Rektorat festgelegt. Die Studentische Körperschaft bietet auf privatrechtlicher Basis Dienstleistungen für die Studierenden an. Die Studentische Körperschaft verfügt zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Mittel aus dem Globalbudget der Universität, aus den Beiträgen ihrer Mitglieder sowie sonstigen Einnahmen.
Die Höhe der Mitgliederbeiträge sowie die Fristen und Modalitäten für den Austritt werden auf Antrag der Studentischen Körperschaft von der Regenz festgelegt
Die skuba ist kein Repäsentationsorgan, sondern die legitimierte Exekutive der Studentenschaft und eigentlich die einzige studentische Ansprechinstanz für die Universitätsleitung; der Studierendenrat stellt die Legislative dar. Diskussionen um die Organisation der skuba gab es im Rahmen der Gesamtrevision des Uni-Statuts (neue Fassung vom Dez. 2007). Von Seiten des Unirats wurde damals der öffentlich-rechtliche Charakter der skuba (und damit die Zwangskörperschaft) angezweifelt. In der Praxis hatte die Statutrevision aber keinen Einfluss auf die Organisation und die gesamtuniversitäre Bedeutung der skuba.