Der erste Universitätssekretär: Jakob Bolli

Das Universitätsgesetz von 1919 sah die neugeschaffene Stelle eines Universitätssekretärs vor, der die allgemeine Verwaltung, das Sekretariat der Kuratel und, wenn möglich, die Kassiergeschäfte besorgen sollte.

Wenige Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes schlug das Erziehungsdepartement der Universität die Ausschreibung der Stelle vor. Der Bewerber sollte das Schweizer Bürgerrecht besitzen und über eine gründliche Allgemeinbildung verfügen. Sowohl Kuratel als auch Erziehungsrat waren im Vorfeld der Verhandlungen des Gesetzes der Ansicht gewesen, die unbestritten höchst notwendige neue Stelle mit einem «akademisch gebildeten Mann, wenn möglich einem Juristen oder Philologen» zu besetzen, der die Universität und ihre Organe auch nach aussen vertreten könne.

Der Widerstand gegen das neue Amt
Auf Seiten der Universität bestanden aber offenbar andere Vorstellungen. Zunächst informierte Rektor Jakob Wackernagel den Erziehungsrat, «dass es mit der Ausschreibung keine Eile» habe, dann beschloss der Regenzausschuss, «dass eine Ausschreibung im gegenwärtigen Moment unmöglich erfolgen kann». Die Universität benötige Zeit, sich über eine Amtsordnung für den neuen Sekretär zu verständigen, zudem müsse man mit der Handwerkerbank sprechen, an welche die Universität in Sachen der Quästur vertraglich gebunden sei.

Rasch wurde deutlich, dass Regenz und Rektorat vor allem die Verbindung der neuen Stelle mit dem Amt des Sekretärs der Kuratel ein Dorn im Auge war. Offenbar ging es dabei nicht zuletzt um den eigenen Einflussbereich, denn der dem Rektorat unterstellte Sekretär hätte als Sekretär der Kuratel Einblick in alle Geschäfte gehabt. Nachvollziehbar ist die Sorge, dass er so Kenntnis über die Beurteilung seiner Vorgesetzten durch die Kuratel erhielt, was dem gegenseitigen Vertrauensverhältnis abträglich sei. Das eigentliche Motiv der ablehnenden Einschätzung kann man aber einer Stellungnahme der Regenz an den Erziehungsrat vom 29. Dezember 1919 entnehmen. Darin führte diese zunächst aus, es gehe nicht an, dass der Sekretär «über Massnahmen in Betreff unserer Anstalt möglicherweise besser unterrichtet ist als der ihm vorgesetzte Rektor», um dann anzufügen, die Entkopplung der Funktionen habe den Vorteil, dass der Amtsträger dann «nicht notwendig im Besitze akademischer Bildung» sein müsse. Ganz offensichtlich war ein akademischer Mitarbeiter unerwünscht, betonte man doch: «Wir brauchen nicht einen Mann, der etwa einmal Gutachten oder eine Ordnung entwirft – dazu sind wir selbst da – sondern jemand, der sich auf den laufenden Schreib- und Kassendienst versteht». Daher würden gute Schulbildung und kaufmännische Kenntnisse genügen. Einen Juristen als Sekretär – so die Regenz - wisse man nicht genügend zu beschäftigen und er bekäme – dies das zentrale Argument – «auch leicht ein unliebsames Übergewicht über die jährlich wechselnden Rektoren».

Trotz dieser «Abstufung» wollte die Universität die neue Stelle zur vom Gesetz vorgeschriebenen Besoldungsklasse ausschreiben, ein Vorhaben, das bei Kuratel und Erziehungsrat auf Ablehnung stiess. Zwar stimmte man der Neubewertung der Stelle durch die Universität zu, verlangte aber die entsprechende Konsequenz, nämlich eine deutlich geringere Einstufung. Hörbar ungehalten verwies Regierungsrat Fritz Hauser gegenüber dem Erziehungsrat auf den Sinneswandel der Universität, hatte die Regenz doch im Zuge der Gesetzesberatungen dem Grossen Rat explizit mitgeteilt, man bedürfe für die neue Stelle eines Mannes, «der sowohl gymnasial- als banktechnisch gebildet» sei. Als einzigen Ausweg sah er die provisorische Besetzung der Stelle, vielleicht in der Hoffnung, die Universität werde später ihre Einschätzung überprüfen.


Der erste Sekretär der Universität: Jakob Bollli
Im März 1920 entschied sich die Regenz für den damals gerade 27jährigen Jakob Bolli, der seit 1910 bei der Kreispostdirektion gearbeitet hatte. Am 3. April 1893 in Beringen (SH) geboren, wuchs Bolli in Riehen auf, absolvierte in Basel die Realschule und besuchte anschliessend ein Jahr die Höhere Handelsschule in Neuchâtel. Den Ausschlag für seine Wahl gaben seine guten Sprachkenntnisse. Er erfüllte damit die Anforderungen der Universität, einen kaufmännisch versierten Unterbeamten zu gewinnen. Die besondere Betonung seiner Französischkenntnisse lässt aber auch erahnen, dass die ursprünglich angedachte akademische Stellenbesetzung sachlich vielleicht doch näher gelegen hätte. Hinzu kamen offenbar weitere Faktoren, welche den fünf mit der Auswahl bestellten Professoren wichtig waren. Dazu zählten Fragen zum Privatleben ebenso wie solche zur militärischen Stellung. Bezeichnenderweise war der Rektor des Jahres 1920 sein ehemaliger Bataillonskommandant.

Bolli trat seine provisorische Stelle zum 12. April 1920 an, obwohl der definitive Entscheid der Kuratel erst im Juni erfolgte. Ein Jahr später wurde er defintiv angestellt, allerdings auf Antrag der Finanzkontrolle unter Abstufung der 1920 provisorisch bewilligten Besoldungsklasse. Die Argumentation der Universität, dass «sich die Anstellung eines subalternen Beamten als Sekretär» bewährt habe, nahm das Finanzdepartement offenbar zum willkommenen Anlass, ihn wie die übrigen administrativen Hilfskräfte des Rektors einzureihen. Daraus entspann sich für Universität und Erziehungsdepartement ein jahrelanges Verhandeln um die Entlöhnung Bollis, der seine vorherige Stelle unter Zusage einer adäquaten Besoldungsklasse aufgegeben hatte. Immer wieder mussten Sonderkonstruktionen gefunden werden, um die Entlöhnung anzuheben, da das Erziehungsdepartement aus taktischen Gründen die Formulierung im Universitätsgesetz (akademischer  Mitarbeiter) nicht anpassen wollte. Eine sachgerechte Einreihung Bollis konnte erst 1926 gesichert werden. Mit der Revision des Universitätsgesetzes von 1928 wurde er dann beinahe so eingestuft wie ein akademischer Mitarbeiter.

«Guter Geist» und «ruhender Pol»
Dies verweist auf die Bedeutung, welcher der Stelle des Universitätssekretärs im Laufe der Zeit zukam. Rasch arbeitete sich Bolli in seine neue Aufgabe ein und wurde zu einem unverzichtbaren Mitarbeiter der Rektors. Da dieser jährlich wechselte, verkörperte er eben doch mit den Jahren immer mehr die personelle und administrative Kontinuität der universitären Verwaltung. Als guter Geist wirkte er in der Regel im Hintergrund, konnte aber in entscheidenen Momenten mit seiner langjährigen Kenntnis der universitären Geschäfte gewichtigen Einfluss nehmen. 1943 beschrieb ihn die Kuratel als «ruhenden Pol» im Reigen der wechselnden Rektoren. Er allein sei «über alles orientiert, auch über das, was nirgends notiert und registriert ist, neben vielem anderen ein lebendes Archiv und ein lebendes Protokoll». Dies habe zur Folge, «dass er immer wieder befragt werden, immer wieder mitraten und helfen muss».

Neben den Aufgaben des Sekretärs versah Bolli ab 1920 auch das Amt des Archivars der Universität, eine Arbeit die er aber neben seinen Hauptaufgaben nur sehr begrenzt wahrnehmen konnte. Zudem wirkte er als Protokollführer diverser Universitätskommissionen. Wichtiger war sein Nebenamt als Sekretär der 1921 ins Leben gerufenen Volkshochschulkurse. Hier fand er ein eigentliches Betätigungsfeld in der Betreuung der Kursteilnehmer sowie als Organisator und Begleiter von Exkursionen. Nach dem Zweiten Weltkrieg engagierte sich Bolli besonders bei der Betreuung ausländischer Studierender, die ihr Studium in Basel aufnahmen oder fortsetzten, darunter nicht wenige Badener oder Elsässer aus der Nachbarschaft. Für sie organisierte Bolli Ferienlager in Engelberg und stand ihnen vielfach beratend zur Seite. Auch sonst hatte er für studentische Anliegen ein offenes Ohr. Von 1926 bis 1956 war er zudem Mitglied im Vorstand der Studentenschaft, der er die Kasse führte.

Permanente Überbelastung
Zur Erfüllung seiner Aufgaben leistete Jakob Bolli – ganz Angestellter alter Schule und der Universität loyal ergeben - ungezählte Überstunden und verzichtete in nicht wenigen Jahren auch auf einen Teil seiner Ferien. Gelegentlich wurde dies durch 4wöchige Jahresferien kompensiert, die ihm unter Verweis auf die Überstunden gewährt wurden. Bescheiden war auch die Entlöhnung als Volkshochschulsekretär. Stets sollten notwendige Verwaltungsaufgaben mit einem Minimum an Personal erledigt werden, was dazu führte, dass der gesamte Verwaltungsapparat der Universität in Bollis Amtszeit chronisch unterbesetzt war. Seine Personalakte (StABS, ED-REG 1a 1 147) ist ein beredtes Zeugnis des jahrzehntelangen Ringens um eine angemessene Entlöhnung aller Aufgaben, welche den Behörden stets aufs Neue abgerungen werden musste, aber auch der durch die permanente Überbelastung hervorgerufenen gesundheitlichen Probleme.

In den 1930er Jahren war Bolli wesentlich an den Vorarbeiten zum Neubau des Kollegiengebäudes am Petersplatz beteiligt, ebenso am Umzug aus dem alten Domizil am Rheinsprung im Jahre 1939. Die Feierlichkeiten der Übergabe zählten zu einer der Höhepunkte seiner beruflichen Laufbahn. Ein zweiter sollte nach seiner Pensionierung im Jahre 1958 folgen, als Bolli trotz seiner angegriffenen Gesundheit das Amt des Generalsekretärs der 500-Jahrfeier der Universität Basel​​​​​​​ 1960 übernahm, wo er seine in langjähriger Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse und personellen Beziehungen einbringen konnte. In den letzten Monaten vor den Jubiläumsfeierlichkeiten im Juni 1960 glich das Arbeitspensum praktisch einer vollen Stelle. Auch die Abwickelung beanspruchte ihn bis in den Herbst 1960. Erst dann beendete Jakob Bolli seine langjährige Arbeit für die Universität Basel. Ein erfüllter Ruhestand war ihm nicht vergönnt. Er starb am 14. November 1962 wenige Monate vor seinem 70. Geburtstag.