Alte und Neue Fächer

Manche Fächer wurden in den letzten Jahrzehnten anders gewichtet und gebündelt als ehedem. So wurde insbesondere aus den Geschichtsfächern Römisches Recht (ergänzt durch Pandektenexegese), (germanische) Rechtsgeschichte und Neuere Rechtsgeschichte eine sehr gestraffte Gesamtvorlesung «Rechtsgeschichte». 

Transportrecht, insb. Schifffahrts- und Seerecht, wurde in Basel in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts speziell gepflegt; 1939 gründete die Fakultät die einzige Seerechts-bibliothek der Schweiz. Inzwischen werden diese Fächer nur noch im Rahmen von Hauptvorlesungen gestreift. 

Als neue materiell-rechtliche Fächer sind vor allem zu nennen:

  • Europarecht: Erste separate Lehrveranstaltung 1984 (Luzius Wildhaber), spezielle Professur seit 2001 (Stephan Breitenmoser)
  • Rechtsinformatik, EDV und Recht (a. Datenschutz): Erste Lehrveranstaltung 1984 (Chr. Flück), spezieller Lehrauftrag seit 1999 (David Rosenthal)
  • Umweltrecht: Erste Lehrveranstaltung 1987 (Luzius Wildhaber), spezielle Lehraufträge seit 1992 (Susette Biber-Klemm, MGU ; Beatrice Wagner Pfeifer)
  • Sozialversicherungsrecht: Eingeführt 1952 von Hans Peter Tschudi, separater Lehrauftrag seit 1994 (Gustavo Scartazzini)
  • Gentechnologierecht: Erste Lehrveranstaltung 1993 (Gerhard Schmid); s. a. unter Umweltrecht.
  • Gender Law: Erste Lehrveranstaltungen 1993 (Elisabeth Freivogel) bzw 1998 (Christa Tobler); ein Höhepunkt war im Jahr 1997 das Gastsemester der Pionierin dieses Fachs Prof. Catharine MacKinnon (USA).

Beim Erstellen der neuen Mastertypen der Juristischen Fakultät entstand eine beachtliche Fächerliste, die sich noch in Entwicklung befindet; sie enthält als neue Fächer etwa Kapitalmarktrecht, Kunst- und Medienrecht, Migrationsrecht, Völkerstrafrecht und viele weitere (Master-Wegleitung vom 16.12.2004/30.6.2005, Tl.2 [im Web]).

Daneben werden auch vermehrt Angebote in praxisbezogener Methodik in den Lehrplan aufgenommen, etwa Juristische Dokumentation, Verhandlungstechnik, Mediation oder Vertragsgestaltung. Juristische Methodenlehre ist seit 1998 ein Pflichtwahlfach. Der Einübung juristischer Schreibkompetenz dienen die seit 1998 obligatorischen Proseminare sowie die Klausurenkurse.