Entwicklung der Lehre in der Juristischen Fakultät
- Einführung eines obligatorischen Lizentiatsexamens nach acht Studiensemestern als ordentlicher Studienabschluss. Angebot eines fakultativen Vorexamens nach vier Semestern. Möglichkeit des Doktorats nach bestandenem Lizentiatsexamen aufgrund einer Dissertation und eines Kolloquiums (Promotionsordnung vom 1.3.1960)
- Einführung eines obligatorischen Vorexamens nach 4 Semestern, eines Wahlfachs im Lizentiatsexamen und einer Zulassungsschwelle zum Doktorat (Lizentiat „cum laude" oder Advokaturexamen BS/BL) (Promotionsordnung vom 11.6.1976)
- Obligatorischer erfolgreicher Besuch eines Seminars (Revision 7.11.1980)
- Abschliessende Prüfung des Strafrechts und der Rechtsgeschichte im Vorexamen; im Lizentiatsexamen neu vier Wahlfächer aus drei Gruppen von Pflichtwahlfächern (Verfahrensrecht, Internationales Recht, Wirtschaftsrecht) sowie ein freies Wahlfach (Promotionsordnung vom 23.5.1991)
- Neugliederung des Studiums, gekennzeichnet durch ein „verschultes" erstes Jahr mit Selektionsfunktion, gefolgt von einem „freien Studium" mit Wahlfächern (Studienund Prüfungsordnung vom 5.11.1998):
- Erstjahreskurs mit Vorprüfung nach zwei Semestern
- Freies Studium ab drittem Semester; Nachweis zweier Seminararbeiten sowie Studienleistung in einem ausserfakultären Wahlfach
- Aufnahme von Verfahrensfächern (ZPO, SchKG) in die Pflichtfächer und neue Pflichtwahlfachgruppe „Grundlagenfächer" (darunter auch Gender Law)
- Wegfall der achttägigen Examens-Hausarbeit
- Möglichkeit einer Zweiteilung des Lizentiatsexamens
- Versuchsweise Einführung von Kreditpunkten (1998)