Konsolidierung am Rand: 1920er-1940er
In der Zwischenkriegszeit konsolidierte sich das Frauenstudium als ein statistisches Randphänomen. Der rechtliche Zugang zur höheren Bildung war nun angeglichen, die Bildungswege aber blieben geschlechtsspezifisch strukturiert. Unter der wirtschaftlichen und geistigen Krise der 1930er Jahre verschlechterten sich die Studien- und Berufsbedingungen besonders für Frauen.
Nachdem mit dem Ersten Weltkrieg die pionierhafte Hochphase des Frauenstudiums beendet worden war, pendelten sich in der Zwischenkriegszeit die Anzahl Studentinnen an allen Universitäten langfristig ein. Diese Konsolidierung geschah auf tiefem Niveau: Der gesamtschweizerische Frauenanteil fiel von fast 25% in den Jahren vor 1914 auf rund 12% im Jahr 1920. Während der Anteil in den 1920er Jahren langsam aber stetig anstieg, stagnierte er in den 1930er und 1940er Jahren bei rund 15% – und ging sogar zurück.
Diese statistische Trendwende nach 1930 steht im Zusammenhang mit dem allgemeinen politischen Klimawandel. Nachvollziehbar ist er zum Beispiel an der Politik der Frauenverbände: In den 1920er Jahren traten mehrere Frauenverbände sehr selbstbewusst und fordernd auf. An der Schweizerischen Ausstellung für Frauenarbeit (Saffa) demonstrierten sie 1928 den wenig sichtbaren, aber sehr hohen Anteil der Frauen am volkswirtschaftlichen Reichtum. Und in der bis dahin grössten Petition forderten sie 1929 das Stimm- und Wahlrecht für Frauen.
Unter dem Vorzeichen der wirtschaftlichen und geistigen Krise wurde ihre Haltung in den 1930er Jahren defensiver. Emanzipatorische Fraueninteressen wie die ökonomische und politische Gleichberechtigung traten zurück, das staatspolitische Anliegen der «Verteidigung der Demokratie» wurde wichtig. 1933 gründeten zahlreiche Frauenverbände die Arbeitsgemeinschaft ‹Frau und Demokratie›. In der sich verhärtenden nationalen Einheitssemantik der «Geistigen Landesverteidigung» verloren auf Veränderung bedachte Vorschläge zunehmend an Rückhalt. Unter dem Gebot, nach Innen geeint in der «Volksgemeinschaft» zusammen zu stehen und sich auf die ewig-schweizerische «Eigenart» zu besinnen, erschienen progressive Forderungen unerhörter denn je.
Beweislast und Konkurrenzangst
1924 gründeten Hochschulabsolventinnen den Schweizerischen Verband der Akademikerinnen (SVA). In einer Studie kam der Verband 1928 zur Einschätzung, dass das Frauenstudium zu einer «durchaus normalen Angelegenheit» geworden sei. Gemessen am verschwindend kleinen Frauenanteil – rund 15 % der Studierenden – ist dies zwar erstaunlich. Das Urteil bezog sich jedoch gar nicht primär auf das Gleichheitspostulat, sondern war vielmehr national und historisch orientiert: Zum einen wurde hervorgehoben, dass die Schweizerinnen gegenüber den Ausländerinnen unter den studierenden Frauen mit zwei Drittel nun die klare Mehrheit darstellten. Gegenüber der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg habe sich das Verhältnis damit umgekehrt. Zum anderen erschien den Autorinnen der universitäre Bildungsweg der jungen Generation als recht gut begehbar, wobei sie mit dem steinigen Pfad der Pionierinnen verglichen, der diesen «ein Maximum von seelischer und geistiger Spannkraft» abverlangt habe.
Die «Pionierarbeit», die es «noch immer» zu leisten gebe, verortete der Akademikerinnenverband in den unsicheren wissenschaftlichen und beruflichen Perspektiven der studierenden Frauen. Das Vorurteil über die mangelnde intellektuelle Eignung der Frau zu geistiger Arbeit sei zwar durch den «Befähigungsbeweis» der Examenserfolge inzwischen widerlegt. «Dagegen sind die Zweifel um eine Stufe höher gelegt worden und richten sich heute gegen die Leistungsfähigkeit der Frau auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Forschung». Hier stehe der «Gegenbeweis» noch aus. Die Beweislast, die die Autorinnen fraglos als die ihre akzeptierten, verweist darauf, dass die Partizipation von Frauen an höherer Bildung und Wissenschaft weit davon entfernt war als etwas Selbstverständliches zu gelten.
Die Chancen, als Frau in den knappen akademischen Berufen Fuss zu fassen, schätzte der Verband als ungenügend ein. Der Frauenanteil sei allzu gering: Unter den 3300 praktizierenden Ärzten etwa befänden sich nur 128 Frauen. Die «männliche Konkurrenzfurcht» stelle eine «verfrühte Sorge» dar.
In der Wirtschaftskrise der 1930er Jahre verschlechterte sich die Lage von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nochmals beachtlich. Parallel zum Anstieg der Arbeitslosenziffer wurde eine gehässige Kampagne gegen die sog. «Doppelverdienerinnen» geführt: Verheiratete, berufstätige Frauen sollten ihre Arbeitsplätze zugunsten von (männlichen) Arbeitslosen freigeben und sich auf ihre ‹natürliche› Aufgabe als Hausfrau und Mutter besinnen. Bei Staatsangestellten wie Lehrerinnen und Beamtinnen wurde der Forderung teilweise per Gesetz nachgeholfen - sie wurden bei Heirat entlassen. Auch in Studentinnen sah man zukünftige «Doppelverdienerinnen». So musste sich etwa der Akademikerinnenverband gegen den Schweizerischen Apothekerverband zur Wehr setzen, damit Frauen nicht vom pharmazeutischen Studium ausgeschlossen werden.
Die Kampagne bekräftigte das männliche Vorrecht im Erwerbssektor und zementierte die Zuordnung des Weiblichen auf die häusliche Sphäre. Damit wurde die soziale Verallgemeinerung des Ernährer-Hausfrau-Modells – ehemals ein bürgerliches Familienmodell – weiter vorangetrieben. Ganz ähnlich wie der Akademikerinnenverband 1928 sollte Helene Thalmann-Antenen im Jahr 1950 jenen «contraste suprenant» bemerken, der zwischen dem rechtlich offenen Zugang zu höherer Bildung und den mangelnden Berufsperspektiven für Akademikerinnen zählebig fortbestand.
Getrennte Bildungswege
Seit dem letzen Drittel des 19. Jahrhunderts waren Frauen an mehreren Schweizer Universitäten zu Studium und Examen zugelassen. Die formelle Angleichung der Bildungsberechtigung bedeutete jedoch nicht, dass hinsichtlich der Bildungsinhalte keine Ungleichheiten fortbestanden hätten. Bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts galt der Grundsatz, dass die Bildung von Frau und Mann zwar gleichwertig, aber nicht gleichartig sein müsse.
Der Unterricht in den öffentlichen Schulen war nach Geschlechtern getrennt. Unterschiedliche Lehrpläne bereiteten die Jugendlichen auf ihre sozialen Rollen als Mann oder Frau vor. In Basel war die Höhere Töchterschule, die seit 1913 eine Gymnasialabteilung umfasste, die wichtigste Zubringerschule zum Frauenstudium. Sie stand bezeichnenderweise im Ruf, die Mädchen adäquat für ihren ‹eigentlichen› Beruf als sorgende Mutter, tüchtige Hausfrau und unterhaltsame Gattin vorzubereiten. So hatten die Gymnasiastinnen etwa einen Landdienst zu absolvieren. In den 1930er Jahren wurde auf der Gymnasialstufe schweizweit das hauswirtschaftliche Obligatorium für die Schülerinnen – die sog. «Rüebli-RS» – eingeführt. Bis Ende der 1980er Jahre sollte es aufrechterhalten werden. Die Segregation der Geschlechter in getrennten Schulklassen wurde in Basel Ende der 1950er Jahre aufgehoben.