Rechtsgleichheit. Chancengleichheit? Ab 1970er
Seit den 1960er Jahren wächst der Anteil der Studentinnen markant. In mancher Hinsicht bleiben sie aber benachteiligt. In den 1990er Jahren fasst die Gleichstellungspolitik Fuss an den Universitäten. Sie versucht das rechtlich verankerte Gleichheitsprinzip seiner Verwirklichung näher zu bringen.
1977 forderte der baselstädtische Grossrat Heinrich Tramèr eine Erklärung für die Tatsache, dass der Anteil der Frauen in der universitären Dozentschaft bloss 3,8% betrage. Die Institute wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei tat sich ein breites Meinungsspektrum zum Studium von Frauen auf. Einige Fächer griffen zur Erklärung ihres geringen Frauenanteils auf altbekannte, diskriminierende Vorstellungen zurück, wonach «Wesen und Eignung der Frau» die Fächerwahl der angehenden Studentinnen bestimmen würden. Andere wandten sich gezielt gegen solche Zuschreibungen. So antworteten etwa die Physiker: Der geringe Frauenanteil «mag mit dem Vorurteil zusammenhängen, Physik und Mathematik seien als abstrakte, exakte Wissenschaften der weiblichen Psyche abträglich. Die Physiker unseres Instituts glauben nicht an dieses Vorurteil...» Dritte wiederum verwiesen auf geschlechtsspezifische Sozialisationsmuster. So meinten die Historiker, dass viele der Weichen schon im Elternhaus und der Volksschule gestellt würden, wenn Mädchen auf ihre ‹typisch› weiblichen Rollen als Hausfrau und Mutter trainiert werden.
Messbare und subtile Benachteiligung
Gut zehn Jahre später verfasste Brigitte Studer zuhanden des Schweizerischen Wissenschaftsrats einen Bericht zur Stellung der Frauen an den Universitäten. Zwei Trends waren für die Situation im In- wie auch im Ausland kennzeichnend. Der Frauenanteil an den Hochschulstudierenden hatte sich seit den 1960er Jahren auf rund 40% verdoppelt – in der Schweiz allerdings mit deutlicher Verzögerung auf Europa und Nordamerika. Zum anderen wurde die Diskrepanz von «equality of access» und «equality of result» bemerkt. Zwar hatten Frauen formaljuristisch seit längerem die gleichen Zugangsmöglichkeiten wie Männer. In der Fächer- und Diplomverteilung bestanden aber deutliche Differenzen fort (horizontale Segregation). Zudem nahm die Frauenpräsenz in zunehmender Hierarchiestufe eklatant ab (vertikale Segregation): Waren im Jahr 1985 unter den Immatrikulierten schweizweit 40% Frauen, so betrug ihr Anteil bei den Studienabschlüssen bezeichnenderweise nur noch 32%, bei den Doktoraten 20% und bei den Professuren gerade mal 2%.
Dass Frauen offensichtlich schon im Studium häufiger Entmutigungshürden überwinden müssen und seltener in ihren wissenschaftlichen Ambitionen bestärkt werden, kam auch in einer Umfrage unter Basler Studentinnen 1988 zum Ausdruck. Die qualitative Studie machte auf ‹versteckte› Ungleichheiten aufmerksam, die von keiner Statistik erfasst werden. «Frauen müssen sich doppelt behaupten», meinte eine Studentin und beklagte den latent höheren Druck, ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen zu müssen. Eine andere verwies auf die ungleichen Chancen, von den Dozenten und Kommilitonen zur Kenntnis genommen zu werden: «Eine Frau muss sich mehrmals wiederholen, um beachtet zu werden, während ein Mann sofort angehört wird.» Gefragt nach möglichen Vorteilen als Frau bemerkte eine dritte Studentin resigniert: «Um das zu bekommen, was ich will, muss ich mit den Mitteln kämpfen, die Männer an Frauen akzeptieren, d.h. ich muss charmant sein, lächeln.»
Rechte und Chancen
Rechtsgleichheit ist noch nicht Chancengleichheit. Die Möglichkeiten, die Rechte, die de jure allen zustehen, individuell tatsächlich zu nutzen, sind nach sozialen Kriterien wie Klasse, Geschlecht oder Ethnie ungleich verteilt. Aus dieser Erfahrungstatsache leitet sich die Forderung ab, die 1981 in der Bundesverfassung verankerte Gleichberechtigung von Mann und Frau in eine effektive Gleichstellung weiterzuentwickeln. Als politisches Instrument werden primär Massnahmen zur Förderung von Frauen in traditionell männlichen Domänen postuliert - zum Beispiel an der Universität. Damit soll der festgestellten Diskrepanz zwischen gleichen Zugangsrechten und ungleichen Erfolgschancen entgegengewirkt werden.
In Basel fand die Gleichstellungspolitik ab Ende der 1980er Jahre eingang in die universitären Institutionen. Aufgrund des Drucks von Assistierenden und Studierenden wurde 1988 eine Ad-hoc-Regenzkommission «Frauen an der Universität» geschaffen. Sie erarbeitete eine Liste von Anträgen, wie die Situation von Frauen an der Universität Basel zu verbessern sei. Die Anträge wurden am 19. Dezember 1990 von der Regenz beschlossen. Im Zentrum stand folgender Passus: «Frauen und Männer haben gleiche Chancen in Studium und Nachdiplomstudium, bei Berufung und Anstellung. Die Universitätsbehörden erlassen geeignete Massnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit und zur Förderung der Frauen, insbesondere zur Erhöhung des Frauenanteils auf der Ebene der Dozierenden.»
1991 wurde die provisorische Regenzkommission verstetigt. Der Bericht, den sie 1993 nach fünfjähriger Tätigkeit vorlegte, trug den deutlichen Titel «Wie trotz klarer Ziele und ernsthafter Arbeit nichts entsteht». Der bekundete Wille der Universitätsbehörden stiess in seiner Verwirklichung auf Widerstände. So lehnte es der Regierungsrat 1993 ab, die Einrichtung einer universitären Kinderkrippe und der Stelle einer Frauenbeauftragten finanziell zu unterstützen.
Fest und verpflichtend
Als die Universität 1996 in die Autonomie entlassen wurde, fanden das Prinzip der Chancengleichheit und das Instrument der Frauenförderung Eingang in die Zielbestimmungen des neu geschaffenen Universitätsgesetzes (§ 6) sowie in das Universitätsstatut (§ 5). Von nun an sind sie fester und verpflichtender Bestandteil der rechtlichen Grundlage der Universität Basel.
Zur Umsetzung dieses Gleichstellungsauftrags kann 1998 das Ressort Chancengleichheit eingerichtet werden. Ein besonderes Augenmerk des Ressorts liegt auf der Verbesserung der Rahmenbedinungen für Frauen im Nachwuchs. Durch spezifische Mentoringangebote für unterschiedliche Zielgruppen werden seit dem Jahr 2000 Nachwuchswissenschaftlerinnen auf allen Qualifikationsstufen unterstützt (step!, Diss+, WIN, Frame Plus, Mentoring Deutschschweiz). Die Laufbahnförderung für Frauen soll der horizontalen und vertikalen Geschlechtersegregation, die zählebig fortbesteht, Gegensteuer geben.