Das Ballotageverfahren

„Von den Wählern wurde zunächst vermittelst silberner (guter) und weißer (schlechter) Kugeln ein Drittel ausgeschieden. Die übrigen zwei Drittel nahmen die Wahl in das Ternarium vor, d.h. sie wählten sukzessive drei Kandidaten, und zwar in geheimer Wahl. Für sich selbst stimmen war verboten, Stimmenthaltung hingegen gestattet, damit niemand gezwungen wurde, die eigenen Chancen oder diejenigen eines Verwandten zu verringern. Nach der Wahl jedes Kandidaten mussten seine Verschwägerten und Verwandten abtreten und wurden durch erneutes Ballotieren aus der Zahl der zu Beginn Ausgeschiedenen ergänzt. Bevor man zur endgültigen Wahl unter den drei ins Ternarium gekommenen Kandidaten schritt, wurde durch Ballotieren abermals ein Drittel der Wähler ausgeschieden. Die endgültige Wahl fand geheim statt, d.h. jeder Wähler trat hinter den Vorhang, wo drei Kistlein mit den Namen der Kandidaten aufgestellt waren, und warf seine Kugel in das Kistlein des von ihm bevorzugten Kandidaten. Dann entschied das relative Mehr, bei Stimmengleichheit das Los.“

zitiert  nach Staehelin, Geschichte, Bd. 1, S. 63.